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   VGH Bayern, 24.05.2012 - 11 B 11.1763   

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https://dejure.org/2012,14784
VGH Bayern, 24.05.2012 - 11 B 11.1763 (https://dejure.org/2012,14784)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.05.2012 - 11 B 11.1763 (https://dejure.org/2012,14784)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 11 B 11.1763 (https://dejure.org/2012,14784)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache;Eintragung eines in Tschechien liegenden Ortes in einem nach dem 18. Januar 2009 ausgestellten tschechischen Führerschein;Ernstliche Zweifel daran, dass der Erwerber der Fahrerlaubnis bei deren Erteilung seinen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2012 - 11 B 11.1763
    Nach dem in dieser Sache ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. April 2012 (Rechtssache C-419/10) verwehren es Art. 2 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 4 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2006/126/EG einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins abzulehnen, der einer Person, die - wie beim Kläger der Fall - Inhaber einer ihr in seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde, sofern die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes (Art. 12 der Richtlinie 2006/126/EG) im Hoheitsgebiet des letztgenannten Mitgliedstaates eingehalten wurde.

    Vielmehr hat der EuGH in seinem Urteil vom 26. April 2012 (a.a.O., RdNr. 90) sogar die Verpflichtung des vorliegenden Gerichts postuliert, zu prüfen, ob der Kläger zur Zeit des Erwerbs seines Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz in der Tschechischen Republik hatte.

  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2012 - 11 B 11.1763
    Bereits im Beschluss vom 9. Juli 2009 (Wierer, Rechtssache C-445/08, NJW 2010/217, RdNr. 58) hat der EuGH ausgesprochen, dass der Aufnahmemitgliedstaat nicht auf solche Informationen beschränkt ist, die ihm ohnehin vorliegen (z.B. unmittelbar aus dem ausländischen Führerschein ersichtlich sind).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2012 - 11 B 11.1763
    Ermittlungen der Fahrerlaubnisbehörde oder des Verwaltungsgerichts zum ordentlichen Wohnsitz des Betroffenen zum Zeitpunkt der Fahrerlaubniserteilung bei den Behörden des Ausstellermitgliedstaates sind mit Blick auf den gemeinschaftsrechtlichen Anerkennungsgrundsatz allerdings nicht "ins Blaue hinein", sondern nur dann veranlasst, wenn ernstliche Zweifel daran bestehen, dass der Erwerber der Fahrerlaubnis bei deren Erteilung seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte (BVerwG vom 25.2.2010, NZV 2010, 321, RdNr. 23).
  • VGH Bayern, 03.05.2012 - 11 CS 11.2795

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2012 - 11 B 11.1763
    Der Anwendungsvorrang des Rechts der Europäischen Union schließt es damit aus, die Rechtsgrundlage für eine etwaige Inlandsungültigkeit der tschechischen Fahrerlaubnis des Klägers in § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV zu sehen (vgl. auch Beschluss des Senats vom 3.5.2012 Az. 11 CS 11.2795).
  • EuGH, 21.05.2010 - C-167/10

    Palomba

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2012 - 11 B 11.1763
    Im Rahmen seiner Beurteilung der ihm vorliegenden, vom Ausstellerstaat herrührenden Informationen kann das Gericht des Aufnahmemitgliedstaats alle Umstände des bei ihm anhängigen Verfahrens berücksichtigen (EuGH vom 1.3.2012, Akyüz, Rechtssache C-167/10, RdNr. 75 Satz 1).
  • VG Bayreuth, 11.06.2013 - B 1 K 12.182

    Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen Führerschein im Bundesgebiet

    Nach aktueller Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 3.6.2013 - 11 CE 13.738 - zu VG Bayreuth, B.v. 18.3.2013 - B 1 E 13.65; B.v. 20.12.2012 - 11 ZB 12.2366 - U.v. 15.10.2012 - 11 B 12.1178 - U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - B.v. 13.7.2012 - 11 AE 12.1311 - B.v. 15.6.2012 - 11 AS 12.1122 - B.v. 24.5.2012 - 11 B 11.1763 - und B.v. 3.5.2012 - 11 CS 11.2795; OVG NRW, B.v. 25.6.2012 - 16 B 713/12 - und U.v. 22.2.2012 - 16 A 1529/09 - VRS 123, 187 - OVG Saarl., U.v. 8.5.2012 - 1 A 235/11 - ZfSch 2012, 411) sind die deutschen Gerichte nach diesem EuGH-Urteil nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, eigene Ermittlungen dazu anzustellen, ob der betreffende Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat hatte, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dies nicht der Fall war.
  • VG Bayreuth, 11.03.2013 - B 1 S 13.39

    Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen Führerschein im Bundesgebiet

    Nach aktueller Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 20.12.2012 - 11 ZB 12.2366 -, U.v. 15.10.2012 - 11 B 12.1178 -, U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 -, B.v. 13.7.2012 - 11 AE 12.1311 -, B.v. 15.6.2012 - 11 AS 12.1122 -, B.v. 24.5.2012 - 11 B 11.1763 - und B.v. 3.5.2012 Az. 11 CS 11.2795; OVG NRW, B.v. 25.6.2012 - 16 B 713/12 - und U.v. 22.2.2012 -16 A 1529/09 - VRS 123, 187 - OVG Saarl., U.v. 8.5.2012 - 1 A 235/11 - ZfSch 2012, 411) sind die deutschen Gerichte nach diesem EuGH-Urteil nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, eigene Ermittlungen dazu anzustellen, ob der betreffende Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat hatte, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dies nicht der Fall war.
  • VG Würzburg, 14.06.2012 - W 6 S 12.435

    Aberkennung eines ausländischen Führerscheins; Eintragung eines tschechischen

    Dies gilt gerade, wenn ernstliche Zweifel dadurch begründet werden, dass der Antragsteller wie hier im gesamten Verfahren keine näheren Angaben darüber gemacht hat, aufgrund welcher konkreten persönlichen und gegebenenfalls beruflichen Bindungen er sich in der Tschechischen Republik zu den jeweiligen Zeitpunkten aufgehalten hat, zumal der Antragsteller vorliegend die ganze Zeit hier in Deutschland gemeldet war und auch Sozialhilfeleistungen empfangen hat (vgl. BayVGH, B.v. 24.05.2012, Az.: 11 B 11.1763).
  • VG Bayreuth, 24.07.2015 - B 1 K 15.169

    EU-Führerschein: Erfolgloser Prozesskostenhilfeantrag für einen Antrag Erteilung

    Nach aktueller Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 13.5.2013, a.a.O.; B.v. 20.12.2012 - 11 ZB 12.2366 -, U.v. 15.10.2012 - 11 B 12.1178 -, U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 -, B.v. 13.7.2012 - 11 AE 12.1311 -, B.v. 15.6.2012 - 11 AS 12.1122 -, B.v. 24.5.2012 - 11 B 11.1763 - und B.v. 3.5.2012 Az. 11 CS 11.2795; OVG NRW, B.v. 25.6.2012 - 16 B 713/12 -und U.v. 22.2.2012 - 16 A 1529/09 - VRS 123, 187 - OVG Saarl., U.v. 8.5.2012 - 1 A 235/11 - ZfSch 2012, 411) sind die deutschen Gerichte nach der Rechtsprechung des EuGH nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, eigene Ermittlungen dazu anzustellen, ob der betreffende Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat hatte, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dies nicht der Fall war.
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